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kommen. Jedoch für die Absuche

eines so großen Areals sind es zu

wenige Taucher. Es werden Kampf-

schwimmer gebraucht, die dann auch

schnell kommen. Durch den ACH

der 3. RSA wird errechnet, wo die

Rakete in etwa niedergegangen sein

könnte. Da das Starttriebwerk bis ca.

400 m „arbeitet“, erreicht die Rakete

fast ihre Marschgeschwindigkeit und

damit „segelt“ sie noch einige Kabel-

längen weiter, bevor sie dann wassert.

Also wird ein Seegebiet in der ent-

sprechenden Größe abgesteckt. Auch

die Strömung gilt es zu berücksichti-

gen. Und tatsächlich werden bald die

ersten Teile der durch den Aufprall

auf die Wasseroberfläche zerlegten

Rakete P-15 gefunden, eingesammelt

und jeweils so gut es geht mit Hilfe ei-

nes Raketenspezialisten identifiziert.

Stunden vergehen. Wie es dann später offiziell heißt, werden fast alle frequenz-

bestimmten Teile im Suchkopf gefunden. Fast alle Teile? Die Kampfschwim-

mer sind sich bis zum heutigen Tage sicher, dass sie alles gefunden hätten, also

vor allem den hochsensiblen Funkmess-Suchkopf, die Regelungseinrichtung

und das Triebwerk. Und doch: Es bleiben Zweifel. Doch dazu später mehr.

Was war eigentlich passiert? Oder anders gefragt, wie konnte das passieren?

Jeder Kommandant der Brigade, hatte sich einmal im Jahr einer gestrengen

Zulassungsprüfung zu unterziehen. Das Boot 734 hatte wegen einer Fahrt

nach Baltijsk den aktuellen Termin versäumt und musste die Überprüfung als

Nachzügler über sich ergehen lassen. Deshalb fand also das Training vor War-

nemünde statt. Ohnehin war bis dahin ein Training an geladenen Gefechtsra-

keten durchaus üblich. Allerdings hatte der ACH der 3. Raketen-Schnellboots-

Abteilung (RSA) bereits eine Anordnung erarbeitet, die den sicheren Umgang

mit Gefechtsraketen beim Training „Raketenangriff “ gewährleisten sollte. Er

hatte vorher sogar verlauten lassen, dass nach seiner Meinung bis dahin eine

Patrone in der Waffenkammer besser gesichert war, als eine Gefechtsrakete.

Nach dieser neuen AO hatte der I. Wachoffizier (I. WO) die besondere Pflicht,

alle Steckverbindungen zur Rakete zu kontrollieren. Dieser

I.WO

hatte dann

Rakete P-15 im geöffneten Hangar eines

Raketenschnellbootes